Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen zwischen Auftraggeber (Kunde) und Auftragnehmer (Bauberater). Der Bauberater muss einer Vertragsänderung schriftlich zustimmen.

2. Auftrag

Der Auftrag ist in Umfang und Art schriftlich zu bestätigen. Alle mündlichen, telefonischen oder durch beauftragte Angestellte Zusicherungen, Nebenabreden oder Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Bauberaters wirksam.

Der Auftragsgegenstand kann Beratung, Bewertung, Kalkulation, Prüfung, Dokumentation in Schrift und Bild sein.

3. Auftragserfüllung

Der Bauberater arbeitet unabhängig und unparteiisch. Er kann für seine vereinbarten Leistungen sachverständige Mitarbeiter einsetzen. Ist zur Erfüllung des Auftrags über die vereinbarte Leistung hinaus ein externer Sachverständiger oder dergleichen erforderlich, erfolgt dessen Beauftragung nach Absprache mit dem Bauberater durch den Auftraggeber.

Der Bauberater ist zur vertragsgemäßen Bearbeitung des Auftrags berechtigt, notwendige Untersuchungen durchzuführen, Nachforschungen und Erkundigungen anzustellen, Besichtigungen vorzunehmen, Dokumentationen in Schrift und Bild zu erstellen, Zeichnungen anzufertigen oder erstellen zu lassen, ohne jeweils die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

Unvorhersehbare oder unverhältnismäßig kostenintensive Untersuchungen erfordern dagegen die Zustimmung des Auftraggebers.

Für erforderliche Auskünfte und Vorsprachen bei Behörden sowie weiteren Beteiligten ist dem Bauberater schriftlich Vollmacht zu erteilen.

Vertraglich vereinbarte Fristen sind mit Ausnahme von höherer Gewalt einzuhalten.

Dokumentationen in Wort und Bild (digital auf Medium), sofern vereinbart, werden dem AG in einfacher Ausfertigung übergeben.

Vom Auftraggeber übergebene Unterlagen werden nach Erledigung und Zahlung des Auftrags zurück gegeben.

4. Pflichten des Auftraggebers

Dem Bauberater sind alle zur Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen (sofern vorhanden / bzw. nach Erhalt) wie Zeichnungen, Berechnungen, Schriftverkehr oder Rechnungen rechtzeitig und unentgeltlich auszuhändigen und ist ohne besondere Aufforderung von allen Vorgängen und Umständen, die mit dem Auftrag in Verbindung stehen, in Kenntnis zu setzen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Bauberater oder dritten keine widersprüchlichen oder dem Auftrag zu wider laufenden Anweisungen zu geben.

5. Urheberrechtsschutz

Der Auftraggeber darf alle im Zusammenhang mit dem Auftrag vom Bauberater erstellten Unterlagen nur vereinbarungsgemäß an Dritte weitergeben. Veröffentlichungen solcher Unterlagen, auch auszugsweise, dürfen nur mit Zustimmung des Bauberaters erfolgen. Vervielfältigungen bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Bauberaters.

6. Vergütung

Der Anspruch auf Vergütung der vertragsgemäß erbrachten Leistung des Bauberaters richtet sich nach ausdrücklicher Vereinbarung. Auslagen sind auf Nachweis umgehend zu erstatten. Kurzberatungen in mündlicher Form werden nach vereinbarten Stundensätzen abgerechnet, Teilstunden werden auf volle Stunden gerundet. Fahrtkosten werden nach Vereinbarung oder pauschal abgerechnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer wird in Rechnungen gesondert ausgewiesen.

7. Zahlungsvereinbarungen

Die vereinbarte Vergütung ist ohne Verzug nach vertragsgemäß erbrachter Leistung zu zahlen. Teilzahlung nach abschnittsweise erbrachter Leistung kann vereinbart werden. Schecks, Wechsel oder Zahlungsanweisungen werden nur unter Berechnung aller damit verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers und nur nach Vereinbarung akzeptiert.

Bei Zahlungsverzug ist der Bauberater berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten und Verzugszinsen in Höhe von 2,5 Prozent über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank einzufordern.

Werden diese oder vereinbarte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers steht in Frage (Nichteinlösen von Schecks, Zahlungsanweisungen, Wechseln; Zahlungseinstellung, Insolvenz), ist der Bauberater ebenfalls berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten und alle bis dahin erbrachten Leistungen unverzüglich abzurechnen und gegebenenfalls Schadenersatz aufgrund Nichterfüllung zu verlangen.

8. Verzugsregeln

Sofern im Vertrag Fristen vereinbart sein, beginnt deren Laufzeit mit Vertragsabschluß bzw. nachdem der Bauberater alle notwendigen Unterlagen vom Auftraggeber erhalten hat. Die Fristen verlängern sich in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Krankheit des Bauberaters. Wird durch solche Ereignisse die Erfüllung des Vertrages unmöglich, ist der Bauberater von seinen Vertragspflichten frei. Schadensersatz seitens des Auftraggebers kann nur im Fall von grober Fahrlässigkeit oder nachgewiesenem Vorsatz geltend gemacht werden.

9. Kündigung

Eine Kündigung des Vertrags ist beiderseits nur in Schriftform aus wichtigen Gründen möglich.

Der Auftraggeber kann dem Bauberater nur bei nachgewiesener Verletzung der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit kündigen.

Der Bauberater kann dem Auftraggeber nur bei Zahlungsverzug, Verweigerung der Mitwirkung oder unzulässiger Einflussnahme / Weisung kündigen.

Die vom Bauberater bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen und Auslagen sind dann nach Aufwandsstunden des Bauberaters abzurechnen.

10. Gewährleistung / Haftung

Gewährleistungen beziehen sich auf Leistungen der in Anspruch genommenen Gewerke (Heizungsbauer, Maurer, Tischler...) bzw. auf Produkte, die eingebaut werden. Da diese Leistungen oder Lieferungen vom Auftraggeber bestellt werden, ist hierfür eine Haftung oder Gewährleistung des Bauberaters ausgeschlossen.

Der aufgrund der Begehung eines Objektes erstellte Bericht des Bauberaters kann keine versteckte Mängel, die nicht ohne besonderen Aufwand erkennbar sind, enthalten. Somit wird auch hier eine Haftung für nicht erkannte Mängel ausgeschlossen.

Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber ergibt sich nur aus einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Erfüllung der vereinbarten Leistung des Bauberaters oder seiner Mitarbeiter.

Ansprüche unterliegen der kurzen Verjährungsfrist (§ 634a, BGB) spätestens nach drei Jahren.

11. ErfülIungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg (Oldb).