... in erster Linie um Kosten zu sparen und Mängel zu vermeiden!

Viele Bauherren bauen oder kaufen gewöhnlich nur einmal im Leben ein Haus oder bauen eine gekaufte Immobilie um. Ist man nicht selbst vom Fach oder nur in Teilbereichen, können schnell Probleme auftauchen.

Am häufigsten treten folgende Probleme auf:

Aufgrund vertraglich nicht vereinbarter Mehrleistungen steigen veranschlagten Kosten beim Hauskauf. Damit ist die Finanzierung nicht mehr gewährleistet oder muss zwangsläufig aufgestockt werden.

Durch Kommunikationsschwierigkeiten mit den ausführenden Handwerkern wird nicht wie gewünscht oder geplant ausgeführt.

Die Terminierung einzelner Gewerke erfordert Erfahrung. Schnell entstehen Bauzeitverlängerungen, durch die dann die geplante Nutzung verschoben werden muss. Auch das kann die Finanzierung gefährden.

Baumängel und Bauschäden verursachen ärger und Kosten.

Es entstehen Verständnisschwierigkeiten bei Leistungsbeschreibungen / Leistungsverzeichnissen und Ausführungsplänen, die dem Bauherrn zur Baufreigabe übergeben werden, dann jedoch bei Unstimmigkeiten gemäß VOB mit Bauherrenunterschrift Vertragsbestandteil geworden sind.

Ohne eine fachgerechte unabhängige Hausbewertung / Immobilienbewertung wird ein zu hoher Kaufpreis gezahlt und der Sanierungsbedarf bei Altbauten unterschätzt!

Wer kümmert sich um -/ erledigt notwendige Behördengänge?

Bei Umbauten gekaufter oder vorhandener Häuser tauchen weitere Unsicherheiten auf:

Was ist behördlich zulässig? (Denkmalschutz, Gestaltungsauflagen im Bebauungsplan...)

Was sollte unbedingt erneuert werden – was kann erhalten bleiben?

Wie erreiche ich in Altbauten eine sinnvollen Schallschutz zwischen den Wohnungen / Geschossen oder vor Außenlärm?

Wie können die Anforderungen der gesetzlichen Energiesparverordnungen sinnvoll erreicht werden?

Wie kann der vorhandene Grundriss auf Grundlage der statischen Gegebenheiten den geplanten Wünschen und Bedürfnissen anpasst werden?

Lassen sich Nassräume verlegen?

Inwieweit sind Dachräume oder Hochparterre-Kellerräume als Wohnraum nutzbar?

Sind Anbauten zulässig?