Wohnungsübergaben – Übergabeprotokoll

Bei jedem Auszug und vor jedem Einzug sollte von Mieter und Vermieter (oder einem Vertreter) eine gemeinsame Wohnungsbesichtigung gemacht werden, bei der ein schriftliches Übergabeprotokoll geführt und bei Auszug mit dem Einzugsprotokoll abgeglichen wird.

Daher sollte das Übergabeprotokoll im Interesse aller Beteiligten möglichst ausführlich sein und von beiden Parteien mit Datum versehen unterschrieben werden.

Das Übergabeprotokoll sollte eine Momentaufnahme des Zustandes der Wohnung sein, um bei einem späteren Wechsel der Wohnung Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden.

Erfahrungsgemäß entstehen solche an sich wichtigen Dokumente oft unter Zeitdruck, da noch so viel anderes zu erledigen ist; oder eine Partei geht aus Unkenntnis über viele Punkte hinweg, so dass bei einem späteren Auszug über Baumängel, Beschädigungen Uneinigkeit herrscht und womöglich Kautionen zurückgehalten werden (müssen).

Als unabhängiger Berater stehe ich Ihnen (je nach Auftraggeber dem Mieter oder dem Vermieter) hier als Ihr Vertreter oder auch als Zeuge zur Verfügung, um eine ordnungsgemäße, vollständige und kostensparende Wohnungsübergabe zu ermöglichen. Meine Dienstleistung kann, ganz nach Ihrem Wunsch, die Zustandsprotokollierung und die photographische Dokumentation einschließen. Ihre Anwesenheit bei der Wohnungsbegehung ist nicht zwingend erforderlich, so dass Sie hier Kosten und Zeit sparen.

Diese Dienstleistungen können pauschal oder nach Aufwand abgerechnet werden, z. B. : 55,- Euro/Std, Fahrtkosten: 0,35 Euro/km außerhalb Oldenburgs.